Pflegeberater Keiper

als Krankenpfleger, Pflegeberater i.S.d. 7a SGB XI und Case Manager (dgcc) bin ich als Beratungsstelle von den Pflegekassen anerkannt.

Bereits durch die Antragstellung für Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Sie einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei Ihnen zu Hause.
Gerne können wir in einem Telefongespräch schauen, ob es bei Ihrer Pflegekasse möglich ist, mich für diese umfassende Pflegeberatung zu beauftragen

Beratung

kann ihnen helfen.

Pflegegrade 1, 2 und 3

einmal im Halbjahr.

Pflege
grade

4 und 5

einmal im VierteL

jahr.

Bei Bezug nur von Pflegegeld sind die Beratungsbesuche für die Pflegegrade 2,3,4 und 5 verpflichtend, je nach Pflegegrad halb-oder vierteljährlich.

Sie können auch auf Wunsch sich einmal pro Halbjahr freiwllig beraten lassen im Pflegegrad 1 oder wenn Sie auch einen Pflegedienst in Ihrer Versorgung haben.

Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse trägt die Kosten, sofern Sie einen Pflegegrad haben.

Sie können auch das neue Online-Tool zur Schätzung Ihres Pflegegrades nutzen und mir alle Daten elektronisch übermitteln.

Die gesetzlichen Regelungen und Pflegeleistungen können Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministers nachlesen:
(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html
(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/pflegeleistungen-zum-nachschlagen.html
(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-demenz.html