Pflegelotse in Niederberg
Pflegeberatung, umfassend nach §7a SGB XI
Bereits durch die Antragstellung für Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Sie einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung nach §7a SGB XI bei Ihnen zu Hause.
Gerne können wir in einem Telefongespräch schauen, ob es bei Ihrer Pflegekasse möglich ist, mich für diese umfassende Pflegeberatung zu beauftragen.
Beratungsbesuche
Bei Bezug nur von Pflegegeld sind die Beratungsbesuche für die Pflegegrade 2,3,4 und 5 verpflichtend, unabhängig vom Pflegegrad nur noch halbjährlich.
Sie können auch auf Wunsch sich einmal pro Halbjahr freiwllig beraten lassen im Pflegegrad 1 oder wenn Sie auch einen Pflegedienst in Ihrer Versorgung haben.
In den Pflegegraden 4 und 5 können Sie sich auch einmal pro Quartal freiwillig beraten lassen, wenn Sie keinen Pflegedienst in Ihrer Versorgung haben.
Ihre gesetzliche oder private Pflegekasse trägt die Kosten, sofern bei Ihnen ein Pflegegrad anerkannt ist.
Die gesetzlichen Regelungen und Pflegeleistungen können Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministers nachlesen:

(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html

(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/pflegeleistungen-zum-nachschlagen.html

(Bild, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).
Sie werden auf ein Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit weitergeleitet:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-demenz.html
